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Leistungsbetrag

Zusätzliche Leistungen monatlich bis zu 200 Euro für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz.

Gültigkeit bis 31.12.2016 und darüber hinaus bei einem vorliegenden Besitzstandsrecht.

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Der zusätzliche Leistungsbetrag

Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz können einen zusätzlichen Leistungsbetrag von bis zu 2.400 Euro pro Jahr erhalten.

Seit 01.04.2002 besteht ein weiterer Leistungsanspruch für Menschen, die zu Hause betreut werden und der Bedarf an Hilfe über den beschriebenen Hilfebedarf nach SGB XI liegt. Das könnte dann der Fall sein, wenn z.B. die Betroffenen an demenzbedingte Fähigkeitsstörungen und psychischen Erkrankungen oder an einer geistigen Behinderung leiden. Der Anspruch besteht also auch dann, wenn die über die Pflegestufe hinaus, ein dauerhaft erheblicher Bedarf an allgemeiner Betreuung und Beaufsichtigung vorhanden ist, was sich u.a. am individuellen Bedarf orientiert. Also wenn noch kein erheblicher Pflegebedarf vorliegt, aber ein Betreuungsbedarf besteht, können Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz den Leistungsbetrag beantragen. Dieser wird in zwei unterschiedliche Höhen geleistet, je nach festgestelltem Betreuungsaufwand. Zusätzliche Leistungen werden für ambulante, sowie auch für stationär versorgte Demenzkranke gezahlt.

 

Dieser Bedarf wird durch ein Screening festgestellt, was insbesondere die Verhaltensauffälligkeiten berücksichtigt, wie z.B. die Aggressivität, das Schlagen, Schreien, auch das Weglaufen, sowie das häufige Ausziehen der Sachen. beschreiben. Es gibt unterschiedliche Testmethoden, z.B. der Uhrentest oder Mini-Mental-Status-Test.

 

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II mit der Gültigkeit ab 01.01.2017 besteht ein Bestandsschutz bei Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 in der vollstationären Pflege, wenn der neu eingeführte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) höher als der bisherige individuelle Eigenanteil im Dezember 2016 ist. Von der Pflegekasse ist zum eigentlichen Leistungsbetrag nach § 43 von Amts wegen ein monatlicher Zuschlag (Besitzstand) in Höhe der Differenz an die Pflegeeinrichtung zu zahlen.


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